Zuerst randalierte sie, dann schlug sie zu, schussendlich nahm sie ihre Wohnung auseinander. Das alles begann mit dem schlichten Hinweis auf die Maskenpflicht – in einem Supermarkt im Märkischen Kreis.
Dort marschierte nachmittags eine 37-jährige Kundin ohne den vorgeschriebenen Mund-Nasenschutz herein, nachdem sie zuvor schon – ohne Maske – in der gegenüberliegenden Sparkasse randaliert hatte.
Eine 32-jährige Mitarbeiterin des Supermarktes wies die Kundin auf die Maskenpflicht hin. So dürfe sie ihr keinen Zutritt gewähren.
Daraufhin holte die 37-Jährige völlig unvermittelt zum Faustschlag aus. Sie traf die Supermarktmitarbeiterin seitlich am Kopf.
Die Polizei wurde alarmiert, die renitente Kundin nach draußen geleitet und mit einer Anzeige wegen Körperverletzung bedacht. „Die Tatverdächtige nahm den Vorgang heiter und machte sich lustig über die geschlagene Verkäuferin“, stellt der MK-Polizeisprecher fest.
Seine Kollegen bekamen keine halbe Stunde später erneut mit der widerspenstigen und gewaltlustigen Dame zu tun – diesmal ging der Alarm zur Wohnung der 37-Jährigen. Es hieß, sie werfe Gegenstände aus dem Fenster. Die Polizeibeamten trafen die Frau nicht an.
Um 17.46 Uhr kam Einsatz Nr. 3, weil die Mieterin ihre Wohnung „auseinandernehme“. Die Polizeibeamten mussten einen Schwall von Beleidigungen über sich ergehen lassen. Das Ordnungsamt veranlasste eine Zwangseinweisung nach PsychKG. Auf dem Weg versuchte sie, die Mitarbeiter des Rettungsdienstes zu treten und zu beißen. Die Polizeibeamten begleiteten den Transport und schrieben eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.
Quelle: Kreispolizei Märkischer Kreis