Maske? Ticket? Ausweis? „Bin ein freier Mensch und unterliege nicht der deutschen Gerichtsbarkeit“

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Symbolfoto: Foto A. Reichert

Sie sei ein freier Mensch und unterliege nicht der deutschen Gerichtsbarkeit, gab eine hartnäckige Maskenverweigerin der Bundespolizei am Hauptbahnhof Dortmund zu verstehen. Ein Gewaltausbruch folgte. Die Frau wanderte hinter Gitter.

Gegen 17:30 Uhr am frühen Dienstagabend (2. 2.) benötigte der Zugbegleiter einer Regionalbahn von Hagen nach Dortmund polizeiliche Hilfe. Eine Reisende machte Probleme.

Die 48-Jährige konnte kein Fahrticket vorzeigen, weigerte sich, sich auszuweisen, und trug keine vorgeschriebene Mund-Nasen-Bedeckung.

Im Hauptbahnhof angekommen, übernahmen Bundespolizisten die renitente Düsseldorferin – die ihnen gerade heraus verkündete: Sie sei ein freier Mensch. Und der deutschen Justiz unterliege sie nicht.

Das stellte sich als Irrtum heraus, denn in Konsequenz eskortierten die Einsatzkräfte die 48-Jährige zur Wache und stellten dort erst einmal ihre Identität fest. Mit den fälligen Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ausgestattet, konnte sie zunächst wieder gehen.

Doch schon wenige Minuten später wurden die Bundespolizisten erneut alarmiert, diesmal von Mitarbeitern der Bahnhofsdrogerie – und wieder wegen der schon bekannten Dame aus Düsseldorf, die sich in der Drogerie über diverse Lebensmittel hergemacht hatte, ohne dafür zu bezahlen. Einen Mund-Nasenschutz trug sie auch in dem Laden wieder nicht.

Abermals wurde sie zur Wache der Bundespolizei gebracht. Bei der Durchsuchung der Frau – die übrigens nicht betrunken war, bemerkt der Polizeisprecher – wurde sie dann aggressiv, fing an, um sich zu treten, und traf einen Beamten schmerzhaft am Bein.

„Die Bodycams der Bundespolizisten waren während des Einsatzes eingeschaltet und konnten so das Verhalten der Frau dokumentieren“, unterstreicht der Polizeisprecher – bereits viele Einsätze wurden mit Cams der Polizisten angefertigt, um sich beweiskräftig abzusichern.

Da sich die 48-Jährige schlichterdings nicht beruhigen ließ, wurde sie final ins Gewahrsam der Polizei in Dortmund gebracht.

Die Bundespolizei wertet nun die Videos der Drogerie und der Bodycams aus und leitetet ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung und Erschleichen von Leistungen ein. Zudem wurde der Frau zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren nach der CoronaSchutzVerordnung zur Last gelegt.

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