IHK kritisiert „kleinen Lockdown“ als unverhältnismäßig und existenzbedrohend

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„Klar ist, die steigende Zahl der Coronavirus-Neuinfektionen in Deutschland erfordert Maßnahmen, um die Auswirkungen der Pandemie besser zu kontrollieren und beherrschbar zu machen. Die IHK hinterfragt jedoch kritisch, ob die gefassten Beschlüsse an den richtigen Stellen ansetzen.“

Sehr unerfreut und sorgenvoll nimmt die Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund die für November beschlossenen vierwöchigen Schließungen für bestimmte Branchen zur Kenntnis. (Stellungnahmen unten)

  • Update – Der Hotel- und Gaststättenverband Dehoga warnte am Donnerstag, 29. 10., vor dem Aus für zahlreiche Betriebe. „Durch den zweiten Lockdown wird ein Drittel der 245 000 Betriebe den Winter nicht überstehen. Ohne umfassende Entschädigungshilfe droht ihnen die Pleite.“ Viele Unternehmen zögen bereits eine Klage in Betracht. Unterstützung kam von Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP). Er sagte in einem Interview: „Ich rufe alle Betroffenen auf, rechtliche Mittel gegen diese Maßnahmen einzulegen.“ (Quelle RP online)

IHK-Präsident Heinz-Herbert Dustmann stellte am Mittwochabend, 28. 10., in einer Presserklärung fest:

„Denn für viele Mitgliedsunternehmen bedeuten die neuen Vorgaben weitere existenzbedrohende Einschnitte. Mit Sorge sehen wir zum Beispiel die Einschränkungen für den Einzelhandel. Bislang sollte sichergestellt werden, dass sich nicht mehr als ein Kunde auf 7 Quadratmetern aufhält. Diese Abstandsregel und weitere Hygieneauflagen haben sich unseres Erachtens nach bewährt. Wenn sich zukünftig nur noch ein Kunde auf 10 Quadratmetern aufhalten darf, wird das die Wirtschaftlichkeit vieler Einzelhändler gefährden.

Ein Beispiel: Ein normaler Lebensmittel-Discounter mit einer Fläche von 1.000 Quadratmetern kann gegenwärtig zeitgleich rund 143 Kunden versorgen. Ab dem 2. November werden es zeitgleich nur noch 100 Kunden sein. Dies bedeutet deutlich weniger Umsatz und höchstwahrscheinlich auch höhere Kosten etwa für Sicherheitsdienste, denn vor vielen Läden werden sich zu Stoßzeiten zwangsläufig Kundenschlangen bilden.

Wir begrüßen, dass die von den temporären Schließungen betroffenen Unternehmen generell für finanzielle Ausfälle entschädigt werden sollen. Allerdings sollte beobachtet werden, ob die Einbußen der Unternehmen dadurch kompensiert werden können.“

IHK-Hauptgeschäftsführer Stefan Schreiber ergänzt:

„Seit Monaten kämpfen viele Betriebe, um sich von den Auswirkungen des ersten Lockdowns zu erholen. Die finanziellen Reserven sind oft aufgebraucht. Nun kommt es leider wieder zu Schließungen im Gastronomie- und Freizeitsektor, obwohl der Umgang der Wirtschaft mit der Pandemie außerordentlich verantwortungsvoll war.

Die Gastronomie- und Freizeitbetriebe können nachweislich nicht für die deutlich steigende Infektionsdynamik verantwortlich gemacht werden, dennoch sollen die Betriebe für mehrere Wochen geschlossen werden. Hier fehlt unserer Meinung nach die Verhältnismäßigkeit.

Gleiches gilt für das Verbot von privaten Übernachtungen in Hotels. Negativ betroffen sind überdies viele Dienstleistungsbereiche im Bereich der Körperpflege. Auch diese Branche hat in der jüngeren Vergangenheit sehr gute und kreative Lösungen für notwendige Hygieneregeln erarbeitet und umgesetzt. Dass Friseursalons geöffnet bleiben dürfen, ist sinnvoll. Dies sollte aber auch etwa für Tattoo- und Kosmetik-Studios gelten.“

Quelle: Pressemitteilung Industrie- und Handelskammer (IHK) zu Dortmund

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