Gymnasiallehrer an Grundschulen, Distanz- dem Präsenzunterricht gleichwertig: Schule in NRW nach den Ferien

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Leeres Klassenzimmer / Archivbild Rundblick Unna

Die letzte Sommerferienwoche beginnt am Montag – wie ist NRW auf den Wiederbeginn des Unterrichts nach dem langen Corona-bedingten Ausnahmezustand vorbereitet?

Hier der momentane Stand.

Bildungsministerin Yvonne Gebauer, FDP, strebt mit Beginn des neuen Schuljahres am 12. August (Einschulung ist am 13. August) eine weitgehende Rückkehr zum Regelbetrieb an den Schulen an.

Freiwillige Tests:

  • Alle Mitarbeitenden an den Schulen sollen bis zu den Herbstferien regelmäßig alle zwei Wochen die Mögichkeit bekommen, sich testen zu lassen.

Was geschieht, wenn bei den freiwilligen Testungen in einer Schule Infektionsfälle festgestellt werden?

  • In diesen Fällen entscheiden die Gesundheitsbehörden der Städte bzw. Kreise über weitere Maßnahmen. Laut Gebauer nehme die Landesregierung nimmt damit „die Verantwortung für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wahr. Neben dem Recht auf Bildung ist auch die Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten ein hohes Gut, das wir schützen.“

Lehrersituation:

  • Der Lehrermangel hat sich durch Corona noch weiter verschärft, denn Lehrpersonen der „Risikogruppen“ dürfen sich vom Präsenzunterricht befreien lassen. Daher will die NRW-Regierung Gymnasiallehrer schneller einstellen, Arbeitszeitkonten und Vertretungen erleichtern.
  • Ca. 800 Gymnasiallehrer sollen neu eingestellt werden, allerdings mit der Möglichkeit, sie an Haupt-, Real- und auch an Grundschulen abzuordnen. Dort herrscht der größte Mangel an Lehrkräften.
  • Auch Referendare sollen aushelfen. Sie können statt bislang 3 Unterrichtsstunden pro Woche nun 6 erteilen.

Digitalisierung:

  • Im Fall, dass die Schulen erneut schließen müssen, soll verstärkt digitaler Unterricht erteilt werden. Jede Lehrkraft in NRW soll dazu nach den Ferien ein digitales Endgerät bekommen.
  • Zudem sollen Geräte für solche Schülerinnen und Schüler beschafft werden, deren Familien sich die Finanzierung nicht leisten können.
  • Das Schulministerium rechnet mit rund 350.000 betroffenen Kindern.
  • Für die Anschaffung der Geräte sind die Schulträger zuständig, also die Städte und Gemeinden.

Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht gleichgestellt:

  • Dies gilt als neue Regel im neuen Schuljahr. Damit werden die Leistungen, die Schüler beim Lernen auf Distanz erbringen, genauso bewertet wie ihre Leistungen im Präsenzunterricht. Ende des vorigen Schuljahres durften nur positive Homeschooling-Leistungen in die Bewertung einfließen.

Quelle: Land NRW/Schulministerium

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