Maske nicht für Kita-Kinder – Auf Wochenmarkt „dringend empfohlen“

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"Sieht so das Spielen unserer Kinder künftig aus?" Das fragt sich eine Leserin, die wie viele andere auf konkrete Vorgaben zur Maskenpflicht wartet, die ab Montag in NRW in Kraft tritt. (Foto Privat)

Die ab Montag, 27. 4.,  in Kraft tretende Mund-/Nasenschutzpflicht in NRW gilt nach momentanem Stand nur in Bussen, Bahnen und beim Einkaufen.

Noch keine konkrete Maßgabe hat die Landesregierung für eine Altersgrenze gemacht. Müssen auch Kinder im ÖPNV und in Geschäften eine Abdeckung tragen?

In Kitas sollen sie es schon mal nicht, sagte Familienminister Stamp heute (23. 4.) im Familienausschuss des Landtags. Das Infektionsrisiko drohe beim Tragen von Masken bei Kleinkindern sogar erhöht zu werden, weil Kinder die Masken austauschen könnten, warnte Stamp laut WA.

Ob das Kita-Personal einen Mundschutz tragen solle, liege in der Verantwortung der Träger. Klar sei aber, dass die gebotene Distanz bei der Kinderbetreuung nicht eingehalten werden könne – deshalb müssten Hygienemaßnahmen konsequent eingehalten werden.

Eine vollständige Kita-Öffnung schließt der Minister vorerst aus. Die Notbetreuung wird zum heutigen Donnerstag auf weitere Berufsgruppen ausgeweitet.

Eine dringende Empfehlung zum Tragen einer Mund-/Nasenabdeckung spricht das Unna-Markting für den Wochenmarkt aus. „Im öffentlichen Raum, in der sich der Wochenmarkt befindet, ist die Maske derzeit noch nicht vorgesehen. Wir schließen uns aber der dringenden Empfehlung und Bitte der Regierung an, dennoch Mund-Nasenschutz, Tücher oder Schals zum Schutze aller auf dem Wochenmarkt Unna zu tragen und natürlich entsprechenden Abstand zu halten.“

Konkrete Vorgaben und evtl. Sanktionen zum Thema Maskenpflicht will das Ministerium bis zum Wochenende ausarbeiten.

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