Der kleine Junge etrank in einem Gartenteich – jetzt muss sich die Pflegemutter verantworten.
Nach dem tragischen Ertrinkungstod eines dreijährigen Jungen am Sonntag, 5. 4., in Lüdenscheid (wir berichteten) hat die Staatsanwaltschaft Hagen Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen. Die Pflegemutter des Kindes muss sich verantworten.
Angehörige hatten den kleinen Jungen am Nachmittag leblos im Teich gefunden. Das Kind konnte durch Rettungskräfte noch reanimiert werden, starb jedoch am selben Abend im Krankenhaus.
Wie der WDR einen Sprecher der Staatsanwaltschaft zitiert, sei der Jägerzaun um den Teich herum offenbar kaputt gewesen – der kleine Junge hätte durch ein Loch hindurch schlüpfen können.
In der Familie lebte bis dato auch noch der Bruder des ertrunkenen Dreijährigen. Dieser wurde vom Jugendamt anderweitig untergebracht, sowohl um ihn selbst vor einer Traumatisierung zu schützen als auch um die Pflegemutter zu entlasten.
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