Zeit für Unterschriften wird knapp – FLU und Familienpartei fordern: Kommunalwahl verschieben!

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Wegen der Coronapandemie sollen die Kommunalwahlen bereits jetzt auf das kommende Jahr verschoben werden. Das fordern zunehmend kleinere Parteien in NRW, so auch die Freie Liste Unna (FLU) oder die Familien-Partei Selm.  Das Problem sind die Unterstützungsunterschriften. Diese muss in Unna z. B. auch der neue politische Bürgerverein „Wir für Unna“ beibringen, der bekanntlich ebenfalls zur Wahl antreten will.

Für die FLU erklärt Fraktionschef Klaus Göldner:

„Die gegenwärtige Zwangspause im politischen und gesellschaftlichen Leben ist sicher zur Eindämmung der Corona-Pandemie dringend erforderlich. Die Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus genießen natürlich oberste Priorität. Gleichwohl sehe ich mich veranlasst, im Kommunalwahljahr 2020 auch über „die Zeit danach“ nachzudenken.

Zur Lage:

Die Freie Liste Unna (FLU) wurde im Jahre 2013 als politischer Verein in der Kreisstadt Unna gegründet. Im Rahmen einer Listenverbindung zog sie bei der Kommunalwahl 2014, zusammen mit den Freien Wählern (FW) mit 5% der Wählerstimmen und 3 Ratsmandaten (2 FLU und 1 FW), in den Rat der Kreisstadt Unna ein. Ich wurde zum Fraktionsvorsitzenden gewählt und übe diese Funktion seitdem ununterbrochen aus.

Schon kurze Zeit nach der Wahl verließ das Mitglied der Freien Wähler die Fraktion, um jedoch als fraktionsloses Mitglied weiter im Rat zu verbleiben. Die FLU-Fraktion arbeitet seither im Unnaer Stadtrat und der Verein möchte auch zur Kommunalwahl 2020 wieder antreten. Auf Nachfrage wurde uns eröffnet, dass wir kein „Altparteien-Privileg“ für uns geltend machen können und folglich Unterstützerunterschriften zur Teilnahme an der Wahl beibringen müssen. Dies gilt für alle Wahlbezirkskandidat(inn)en, für die Liste und für den Bürgermeisterkandidaten.

Aufgrund von Verzögerungen bei der abschließenden Einteilung der Wahlbezirke zur Kommunalwahl 2020, die durch Umsetzung der Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes NRW über die Abweichungsgrenzen der Einwohnerzahlen von Wahlbezirken entstanden sind, wurden diese erst Mitte Februar 2020 in den Kommunen des Landes festgelegt.

Erst danach war es Parteien und Wählergemeinschaften möglich, Wahlbezirkskandidaten zu bestimmen. Der Beginn der Aktivitäten um die Besetzung der Wahlbezirke fiel ziemlich genau mit dem Beginn der Coronakrise zusammen.

Die Corona-Problematik behindert seither die demokratische Wahl der Kandidaten durch Versammlungsverbote und/oder die Findung von geeigneten Versammlungslokalitäten.

Für die Wahlwerbung und die Suche nach Unterstützern sind soziale Kontakte natürlich unverzichtbar. Insbesondere für Wählergemeinschaften, für deren Kandidaten und Listen Unterstützerunterschriften gesammelt werden müssen, ist die Werbung in der Wählerschaft unter den verschärften Bedingungen der Krise nicht möglich. Infostände im öffentlichen Raum, Hausbesuche und Informationsveranstaltungen sind unter diesen Umständen nicht durchführbar. Die Aufstellung eines Wahlprogramms, sowie die notwendige Erstellung, Diskussion und Verabschiedung einer Satzung sind nur im Rahmen von Besprechungen, Zusammenkünften und öffentlichen Sitzungen zu leisten.

Es entsteht somit ein krasser Wettbewerbsnachteil, zumindest gegenüber den etablierten Parteien, die weder Unterstützerunterschriften beibringen, noch die anderen oben genannten Voraussetzungen vor der Wahlteilnahme erbringen müssen.

Sollten die Restriktionen erwartungsgemäß für noch längere Zeit anhalten, muss meines Erachtens die Kommunalwahl in NRW auf einen deutlich späteren Zeitpunkt verschoben werden. Ersatzweise ist für diese Wahl ausnahmsweise auf die Beibringung von Unterstützerunterschriften zu verzichten.

Der verbleibende Zeitraum zwischen Aufhebung der einschränkenden Maßnahmen und dem eigentlichen Wahltermin, wird für erstmals an der Wahl teilnehmende Gruppierungen nicht mehr ausreichen, um die vorgeschriebenen Formalitäten zu erfüllen und gleichzeitig Wahlwerbung zu betreiben. Hinzu tritt die große psychische Verunsicherung aller Beteiligten, die sicher auch noch nach der Aufhebung der Beschränkungen für eine gewisse Zeit anhalten wird.“

Zwischenzeitlich, ergänzt Göldner, habe sich das Innenministerium zu diesem Thema geäußert. „Es vertritt die Auffassung, dass die Zeit nach dem 19. April immer noch ausreichend sei, um die erforderlichen Maßnahmen (Aufstellungsversammlungen, Unterschriften pp.) einzuleiten. Nun haben wir ja in der Vergangenheit erlebt, dass die Rechtsauffassung des Innenministeriums, zum Beispiel auch in Sachen der Stichwahl, nicht immer deckungsgleich mit der Meinung des Verfassungsgerichtshofes NRW ist. Dieses wird, so hoffe ich, auch in diesem Fall eine andere Meinung vertreten.“

Die Familien-Partei (mit Ortsverein in Selm) stellt ebenfalls fest:

„Weiter abzuwarten und die Situation zu beobachten, wie Ministerpräsident Armin Laschet  vorgeschlagen hatte, gefährdet die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb. Wenn nicht schnell über die Verschiebung von Kommunalwahlen in NRW entschieden wird, wird das gerade kleinen Parteien und Wählergemeinschaften unendliche Probleme bereiten. Diese müssen anders als die Großen vor Ort Unterstützerunterschriften sammeln und fristgerecht einreichen. Wenn sich die Situation beim Coronavirus bis Juli tatsächlich wieder entspannen sollte, wäre das über die Sommerpause kaum mehr zu schaffen.

Öffentliches politisches Wirken und Versammlungen sind gegenwärtig ausgeschlossen. Wir können daher bis auf weiteres auch weder Informationsveranstaltungen durchführen noch rechtssicher nominieren.

Herr Laschet sollte in dieser wichtigen demokratischen Grundsatzfrage nicht zögern. Er sollte wissen, dass fehlende Entschlossenheit in Krisenzeiten durchaus auch Ausschlusskriterien für eine Kanzlerkandidatur sind.

Die Familien-Partei schlägt vor, die Wahlen gleich um ein ganzes Jahr zu verschieben. Das Wahlgesetz müsste entsprechend geändert werden.“

Die Kommunalwahlen finden nach derzeitigem Stand in Nordrhein-Westfalen am 13. September 2020 statt. Dabei werden die Vertretungen der Städte, Gemeinden und Kreise sowie die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister gewählt.

 

 

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